Green Deal Richtlinien
Mit einem Rechtsgutachten im Auftrag des Österreichischen Klimaschutzministeriums (BMK) wurde einmal mehr der juristische Nachweis geliefert, dass Atomkraft in der EU nicht als grüne und nachhaltige Energie eingestuft werden darf. Hintergrund ist ein Streit der EU-Staaten um die sogenannte Taxonomie-Verordnung, die im Zuge des EU-Klimaschutzpakets Green Deal Richtlinien für grüne Finanzinvestments geben soll.
Das BMK hat die renommierte Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ mit der Prüfung rechtlicher Aspekte des Vorgehens der Europäischen Kommission und einer allfälligen Einstufung der Kernenergie als nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Verordnung beauftragt.
Dieses Gutachten zeigt ganz klar auf, dass die Kernenergie auch aus rechtlicher Sicht den Anforderungen der Taxonomie-Verordnung nicht entspricht.
In dem Gutachten werde klargestellt, „dass die Atomenergie nicht den Anforderungen an eine nachhaltige Investition entspricht. Eine Aufnahme in die Taxonomie-Verordnung wäre damit rechtlich nicht gedeckt. Atomkraft hat nichts mit Nachhaltigkeit zu tun“, so Klimaschutzministerin Gewessler, die auch bereits über weitere Schritte nachdenkt. „Wir haben diese Gutachten auch gegenüber der Kommission eingebracht. In letzter Konsequenz bin ich hier auch bereit eine Klage einzubringen – denn diese Pläne wären nicht rechtskonform.
Es kann nicht sein, dass die Zukunft unserer Kinder den Interessen der Atomlobby geopfert wird“
Gewessler beklagt, dass die EU-Kommission in der Taxonomieverordnung vom Juni 2020 die Frage ausgeklammert habe, ob auch Atomkraft als nachhaltige Investition anerkannt wird. Seitdem arbeite die Atomlobby mit allen Mitteln daran, die gefährliche Kernenergie einem „Greenwashing“ zu unterziehen, in dem sie von der EU als klimafreundlich anerkannt sind.
„Atomenergie ist hochgefährlich und sicher keine Lösung im Kampf gegen die Klimakrise“
unterstrich die Klimaschutzministerin.
„Wir werden diesen durchsichtigen Greenwashing-Versuch der Atomlobby auch in Europa mit aller Kraft bekämpfen.“ Gewessler bezeichnete die Pläne der Atomlobby in Hinblick auf das Gutachten als „illegal“.
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